| Anspruch auf Urlaub |
![]() Urlaubsprüche können vererbt werden: Stirbt ein Arbeitnehmer, ohne vorher den ihm zustehenden Jahresurlaub noch angetreten zu haben, kann sich seine Witwe nach dem Tod des Mannes dessen Urlaubsanspruch auszahlen lassen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. 0 KommentareKommentare 1 - 0 |
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