Wer schon einmal einen juristischen Streit mit dem Vermieter oder Nachbarn hatte, der war über die Hilfe eines Rechtsbeistandes dankbar. Doch Anwalts- und Prozesskosten sind kostenintensiv. In solchen Fällen steht einem eine Rechtsschutzversicherung zur Seite. Jedoch sollten Sie genau abwägen, welche Versicherung Sie wirklich brauchen. Als Besitzer eines Kraftfahrzeuges sollten Sie sich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen. Denn passiert ein Unfall, muss die Schuldfrage oder die Höhe eines Schadenersatzes oft vor Gericht geklärt werden. Übrigens ist man mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung meist auch als Mitfahrer, als Fahrer eines fremden Autos, als Mieter eines Mietautos, als Radfahrer oder Fußgänger versichert.
Als Arbeitsnehmer gehören rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber leider oftmals zum Alltag. Bei einem Gerichts-Verhalten vor dem Arbeitsgericht muss jede Prozesspartei ihre Kosten in der ersten Instanz selbst tragen. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich.
Eine Privat-Rechtsschutzversicherung hilft bei Ärger mit dem Handwerker, der Autowerkstatt oder bei Alltagsgeschäften. Die Berufs- und die Privat-Rechtsschutzversicherung können Sie meistens im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherung abschließen.
Auf einige Punkte muss man bei Rechtsschutzversicherungen besonders achten. So übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich keine Fälle, die vor Abschluss absehbar waren. Zudem besteht meist eine Wartezeit von drei Monaten. Im Klartext: Zwischen Versicherungsbeginn und der Anbahnung einer Streitigkeit müssen mindestens drei Monate liegen, sonst zahlt die Versicherung nicht. Viele Streitfälle sind auch bei der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Bei Streitigkeiten rund um Hausbau, Grundstückskauf und Finanzierung, Kauf und Verkauf von Wertpapieren wie auch Erbschafts- und Ehestreitigkeiten übernehmen die Rechtsschutz-Versicherungen meistens nur eine Erstberatung. Alles andere kosten müssen dann selber getragen werden. Auch Fahrten unter Alkohol- oder vorsätzliche Verkehrsdelikten scheiden beim Versicherungsschutz aus. Zudem müssen Geldstrafen und Bußgeldbescheide, die berühmten „Knöllchen“ in der Regel selbst bezahlt werden.