- Alles zum Top-Thema „Zusatzbeitrag“
Viele gesetzliche Krankenversicherungen erheben einen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder.
Das Krankenkassenportal hilft zum Beispiel bei einem Kassenwechsel und bietet sogar eine Wechsel-Prämie. Eine Krankenversicherung ist enorm wichtig für jede für uns, aber es gibt viele weiter wichtige Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag.
Warum werden Zusatzbeiträge erhoben?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ein Milliarden hohes Defizit. Laut Kassen liegt das daran, dass Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen sind. Dieses Defizit soll nun von den Kassen Mitgliedern allein, also ohne Beteiligung der Arbeitgeber- ausgeglichen werden. Die Zusatzbeiträge, die als Extra-Prämien den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, sind ein Nebenprodukt des Gesundheitsfonds. Dieser bescherte den Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz. Sie bekommen ihre Zuweisungen direkt aus dem Fonds. Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben.
Wie wird der Zusatzbeitrag berechnet?
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Zusatzbeitrag auf zwei Arten zu berechnen: Entweder als „pauschaler Zusatzbeitrag“ bei der die Kasse von allen ihren Mitgliedern gleichermaßen acht Euro Zusatzbeitrag erhebt, egal wie hoch oder wie niedrig das jeweilige Einkommen ist. Grund: Bis zu einem Betrag von acht Euro können Zusatzbeiträge ohne Einkommensprüfung erhoben werden, bei höheren Beträgen muss die Kasse erst einmal das Einkommen prüfen. Desweiteren gibt es den „einkommensabhängigen Zusatzbeitrag“, d.h. die Obergrenze beim einkommensabhängigen Zusatzbeitrag liegt bei einem Prozent des jeweiligen Brutto-Monatseinkommens und darf maximal 37,50 Euro betragen.
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Wie werde ich von der Kasse über den Zusatzbeitrag informiert?
Beim erheben eines Zusatzbeitrags, benötigt die Kasse nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. Es genügt also eine Mitteilung. Je nach Satzung reicht es aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen.
Muss mein Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?
Nein. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich nicht am Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss also von den Mitgliedern allein getragen werden.
Müssen auch Mitversicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen?
Nein. Den Zusatzbeitrag müssen zwar die Mitglieder einer Kasse bezahlen, jedoch nicht die beitragsfrei Mitversicherten.
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Müssen auch Bedürftige den Zusatzbeitrag bezahlen?
Sozialhilfeempfänger und Heimbewohner, die eine ergänzende Sozialhilfe erhalten, müssen einen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.
Müssen auch Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag leisten?
Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssen die Zusatzbeiträge zahlen. Sie könnten aber bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen, dass die Kosten wegen besonderer Härte übernommen werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten als einzige eine bestimmte Behandlung anbietet. Dann ist dem Hartz- IV-Empfänger ein Wechsel nicht zuzumuten.
Wie lange bekommt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag von mir?
Wenn die Krankenkasse nicht selbst bestimmt, den Zusatzbeitrag nur für eine bestimmte Zeit zu erheben, kann sie dies theoretisch unbefristet tun. Viele Experten sind der Meinung, dass Versicherte besser nicht auf eine zukünftige Rücknahme der Zusatzbeiträge durch die Krankenkassen rechnen sollten.
Kann ich die Krankenversicherung nun kündigen?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Nur wer einen Sondertarif gewählt hat, kann dies nicht tun.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen?
Nein. Gesetzlich Krankenversicherte in einem Wahltarif können nicht sofort wechseln, um Zusatzbeiträge zu umgehen. Denn wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt.
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Welche Kündigungsfristen gelten bei Einführung des Zusatzbeitrages?
Eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, vor Erhebung des Zusatzbeitrags, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Das Sonderkündigungsrecht setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Somit können also auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende: Wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Meist genügt eine schriftliche, formlose Kündigung.
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Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?
Die Beiträge können genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sein. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziert sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.
Welche Krankenkassen wollen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern?
Die DAK will ab Februar 2010 pauschal acht Euro zusätzlich erheben, die KKH-Allianz will im ersten Halbjahr 2010 nachziehen, die BKK Gesundheit will ab Februar oder März acht Euro mehr, die ktpBKK ab 1. April, die BKK Westfalen Lippe kündigte an, von ihren Mitgliedern zwölf Euro Zusatzbeitrag haben zu wollen und die BKK für Heilberufe erhebt rückwirkend zum 1. Januar 2010 den maximalen Zusatzbeitrag von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Desweiteren will auch die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) will den prozentualen Zusatzbeitrag erheben. Experten erwarten zudem, dass 2010 weitere Krankenkassen solche Extra-Prämien von ihren Mitgliedern fordern werden.
Welche Krankenkassen wollen keinen Zusatzbeitrag erheben?
Zurzeit haben die Techniker Krankenkasse TK sowie einige Länder-AOKs mitgeteilt, im Jahr 2010 noch keine Zusatzbeiträge erheben zu wollen.
Sie müssen nicht einen Zusatzversicherung zahlen, vergleichen lieber vorher im Internet, Sie werden vielen Anbieter von Versicherungstarife finden.
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